Liquidität in der Krise

Das Bundeskabinett hat in einer Sondersitzung am Montag d. 23.03.2020 gesetzliche Regelungen ( Hilfspakete ) zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie verabschiedet. Das „Corona Gesetz“, das in vielen Teilen rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft tritt, bedeutet zum einen vorübergehende Liquidität für von der Pandemie betroffen Bürger und Unternehmer, bedeutet aber auch eine Verschiebung der Liquiditätskette mit zusätzlichen Risiken für Privatpersonen und Unternehmer.

Es ist dringend angeraten alle Handlungen und Planungen den neuen Gegebenheiten anzupassen, um den zwingend notwendigen Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können und um eigene Risiken zu minimieren.

 

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